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BFH Beschluss v. - III B 48/95

Die Anträge des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermeßbescheide für das Streitjahr wurden vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) abgelehnt. Auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht (FG) blieb ohne Erfolg.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 754
BFH/NV 1996 S. 754 Nr. 10
YAAAB-37905

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