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BFH Urteil v. - III R 49/95

Der in X wohnhafte Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist -- ebenso wie seine Ehefrau -- freiberuflich tätig. Seine jährlichen Einkünfte aus dieser Tätigkeit betrugen in den Jahren 1983 bis 1987 ca. 200 000 DM bis 250 000 DM. Daneben betrieb er ein Einzelhandelsgeschäft.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 812
BFH/NV 1996 S. 812 Nr. 11
UAAAB-37941

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