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BFH Urteil v. - II R 13/93

Streitig ist, ob der gemeine Wert der Anteile an der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus Verkäufen abzuleiten oder nach dem sog. Stuttgarter Verfahren zu schätzen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 187
BFH/NV 1997 S. 187 Nr. -1
LAAAB-37957

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