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BFH Urteil v. - II R 37/93

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) setzte durch zwei Bescheide vom 26. April 1983 gegen die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) Grunderwerbsteuer fest. Die Bescheide wurden dem Steuerberater A, den die Klägerin sowie weitere Investoren eines Bauherrenmodells zu ihrer Vertretung bevollmächtigt hatten, für die Klägerin bekanntgegeben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 865
BFH/NV 1996 S. 865 Nr. 12
EAAAB-37968

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