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BFH Beschluss v. - IV B 8/96

In der Hauptsache streiten die Beteiligten darüber, ob Betriebsausgaben im Hinblick auf eine nicht ausreichende Benennung des Empfängers gemäß § 160 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) vom Abzug ausgeschlossen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 243
BFH/NV 1997 S. 243 Nr. -1
GAAAB-38050

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