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BFH Beschluss v. - IV R 66/95

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger und Revisionskläger (Kläger) in den Streitjahren 1985 bis 1987 als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben und ob durch die zwingende Umstellung der Gewinnermittlung auf Betriebsvermögensvergleich im Jahr 1985 ein Übergangsgewinn entstanden ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 840
BFH/NV 1996 S. 840 Nr. 11
CAAAB-38073

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