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BFH Urteil v. - IX R 83/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Sie sind Eigentümer eines 1978 fertiggestellten Zweifamilienhauses, das sie zum Teil vermieteten, zum Teil selbst nutzten. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (1984) machten sie u. a. folgende, im Revisionsverfahren noch streitige Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 542
BFH/NV 1996 S. 542 Nr. 7
FAAAB-38127

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