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BFH Beschluss v. - V B 106/95

Gegen den Umsatzsteuerbescheid für 1992 mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen erhob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), der noch keine Steuererklärung abgegeben hatte, fristgemäß am 18. Januar 1995 Klage und beantragte, die Steuerfestsetzung entsprechend der noch abzugebenden Steuererklärung zu ändern.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 756
BFH/NV 1996 S. 756 Nr. 10
UAAAB-38135

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