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BFH Beschluss v. - VIII B 19/95

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist freiberuflich tätig. Im Jahr 1981 nahm der Kläger Darlehen in DM auf, um damit festverzinsliche Wertpapiere zu erwerben. Diese Darlehen wandelte er nachträglich in Fremdwährungsdarlehen (Schweizer Franken -- sfr --) um, da für diese wesentlich niedrigere Zinsen zu entrichten waren.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 489
BFH/NV 1997 S. 489 Nr. -1
VAAAB-38340

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