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BFH Beschluss v. - VIII B 20/95

In dem vor dem Finanzgericht (FG) anhängigen Hauptsacheverfahren ist streitig, ob für das Jahr 1986 zwischen der Klägerin -- einer KG -- und der Firma X-GmbH (Beigeladene und Beschwerdeführerin) von einem körperschaftsteuerrechtlichen und gewerbesteuerrechtlichen Organschaftsverhältnis auszugehen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 524
BFH/NV 1996 S. 524 Nr. 7
FAAAB-38341

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