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BFH Beschluss v. - VIII B 64/95

Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) ist seit 1985 Mitglied der Produktionsgenossenschaft des Handwerks H (PGH-H) gewesen. Am 5. März 1990 beschloß die Mitgliederversammlung der PGH- H die Auszahlung von Beträgen an die Genossen auf der Grundlage von Jahresbeträgen entsprechend der Dauer ihrer Zugehörigkeit. Die Antragstellerin erhielt zum 7. März 1990 dementsprechend einen Betrag von ... M/ DDR ausgezahlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 895
BFH/NV 1996 S. 895 Nr. 12
XAAAB-38387

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