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BFH Beschluss v. - VIII B 83--84/96

Das Finanzgericht (FG) hat der Klage der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wegen Einkommensteuer 1988 nur zum Teil stattgegeben; ihre Klage wegen Einkommensteuer 1989 hat es abgewiesen. Das FG hat die Revision nicht zugelassen. Die angefochtenen Urteile des FG wurden der Prozeßbevollmächtigten der Kläger im erstinstanzlichen Verfahren, einer Steuerberatungsgesellschaft, am 26. Juli 1996 bzw. am 29. Juli 1996 zugestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 372
BFH/NV 1997 S. 372 Nr. -1
SAAAB-38393

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