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BFH Beschluss v. - VIII E 1/96

Die vom Erinnerungsführer als ehemaligem Gesellschafter der A und B GbR erhobene Klage gegen die im Anschluß an eine Betriebsprüfung erlassenen gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungen der gewerblichen Einkünfte für die Jahre 1978 und 1979 vom 29. November 1982 hat das Finanzgericht (FG) als unzulässig abgewiesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 575
BFH/NV 1996 S. 575 Nr. 7
NAAAB-38402

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