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BFH Beschluss v. - VIII K 4/95

Das Finanzgericht (FG) hatte auf die Klage des Klägers, Revisionsklägers und Antragstellers (Antragsteller) gegen den Beklagten, Revisionsbeklagten und Antragsgegner (Finanzamt -- FA --) den Gewinnfeststellungsbescheid 1978 teilweise abgeändert. Es hatte die Revision zugelassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 696
BFH/NV 1996 S. 696 Nr. 9
HAAAB-38404

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