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BFH Beschluss v. - VIII R 66/95

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger) abgewiesen. Der erkennende Senat hat die Revision gegen das Urteil des FG durch Beschluß vom 30. August 1995, der dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger am 4. Oktober 1995 zugestellt worden ist, zugelassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 137
BFH/NV 1997 S. 137 Nr. -1
KAAAB-38416

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