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BFH Urteil v. - VI R 19/95

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplom-Informatiker. Nach der gegen Ende des Jahres 1988 bestandenen Diplom- Hauptprüfung mit dem Ergänzungsfach Betriebswirtschaftslehre war er seit Beginn des Jahres 1989 als Mitglied des wissenschaftlichen Forschungsstabes in der Abteilung Informationstechnik X-GmbH eingesetzt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 879
BFH/NV 1996 S. 879 Nr. 12
KAAAB-38494

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