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BFH Urteil v. - VI R 54/95

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war im Streitjahr 1991 als wissenschaftliche Assistentin an einer Hochschule tätig. Sie war nach ihrem Dienstvertrag verpflichtet, in Forschung und Lehre mitzuwirken. Nach einer Tätigkeitsbeschreibung des Lehrstuhlinhabers hatte sie an einem internationalen Forschungsvorhaben mitzuarbeiten und sich mit einem bestimmten Fallbeispiel gutachtlich zu befassen. Das Gutachten sollte sie zugleich als Dissertation erstellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 740
BFH/NV 1996 S. 740 Nr. 10
OAAAB-38513

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