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BFH Beschluss v. - X B 112/95

Vor dem Finanzgericht (FG) ist streitig, ob Zahlungen, die der mit seiner jetzigen Ehefrau (Klägerin und Beschwerdeführerin -- Klägerin --) zusammen veranlagte Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in den Jahren 1989 und 1990 an seine geschiedene, unbeschränkt steuerpflichtige Ehefrau (die Beigeladene und Beschwerdeführerin -- Beigeladene --) geleistet hat, als Unterhaltsleistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden dürfen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 589
BFH/NV 1996 S. 589 Nr. 8
YAAAB-38579

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