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BFH Beschluss v. - X B 95/95

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Rechtsnachfolger der 1993 verstorbenen X. Diese hatte eine gewerbliche Fremdenvermietung betrieben, die sie im Streitjahr 1979 aus Altersgründen aufgegeben hat. Wegen Nichtabgabe der Steuererklärung schätzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) im Einkommensteuerbescheid für 1979 vom 15. April 1981 die Besteuerungsgrundlagen; dabei ging das FA von einem Aufgabegewinn in Höhe von ... DM aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 752
BFH/NV 1996 S. 752 Nr. 10
RAAAB-38645

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