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BFH Urteil v. - X R 139/93

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erklärte im Streitjahr 1989 u. a. Einkünfte aus Spekulationsgeschäften. Daneben teilte er dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) mit, er habe Optionsrechte zum Erwerb von Aktien verschiedener Unternehmen (Kaufoptionen) erworben, die er innerhalb von sechs Monaten ohne Ausübung der Option wieder veräußert habe. Der hieraus im Streitjahr erzielte Überschuß von ... DM unterliege seiner Auffassung nach nicht der Einkommensteuer.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 105
BFH/NV 1997 S. 105 Nr. -1
NAAAB-38723

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