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BFH Beschluss v. - I B 112/96

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat gemäß § 115 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Finanz gericht (FG) eingelegt und diese umfänglich begründet. Er beantragt hiernach u. a.,

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 796
BFH/NV 1997 S. 796 Nr. -1
LAAAB-38767

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