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BFH Beschluss v. - I B 18/97

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) beantragte beim Finanzgericht (FG) Aufhebung der Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide 1989 bis 1992. Diesen Antrag wies das FG ab. Dem Beschluß war eine Rechtsmittelbelehrung eingefügt, wonach dem Beteiligten "gegen diesen Beschluß ... die Beschwerde an den Bundesfinanzhof" zustehe. Weder im Tenor der Entscheidung noch in der Begründung des Beschlusses sind im übrigen Ausführungen zur Zulassung der Beschwerde enthalten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 186
FAAAB-38782

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