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BFH Beschluss v. - III B 123/94

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betreibt in A (Mecklenburg-Vorpommern) einen Bau- und Gartenmarkt. Im Jahre 1991 (Streitjahr) baute sie in dem Betriebsgebäude für ... DM eine Einbruchmeldeanlage ein.

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Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 623
KAAAB-38831

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