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BFH Urteil v. - III R 186/94

Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt in Berlin (früher West) u. a. die Vermietung von Kostümen, Requisiten und Zubehörteilen aller Art für Theater, Film, Fernsehen und Festlichkeiten. Die Dauer der Vermietungen reicht von einem Tag bis zu einem Jahr und beträgt in der Regel etwa drei Monate. Nach Ablauf der Vermietungszeit kehren die Wirtschaftsgüter in den Fundus der Klägerin zurück und stehen zur weiteren Vermietung zur Verfügung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 900
BFH/NV 1997 S. 900 Nr. -1
YAAAB-38874

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