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BFH Urteil v. - III R 32/97

Die Beteiligten streiten, ob die Aufwendungen der Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) für ihren vierwöchigen Aufenthalt in Italien und die dortigen Kuranwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 839
XAAAB-38883

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