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BFH Urteil v. - II R 33/95

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 19. Februar 1986 ein in X gelegenes Grundstück, welches im Sanierungsgebiet "Y I. Abschnitt" gelegen ist. Verkäuferin der Grundstücke war eine Sanierungstreuhänderin der Stadt X. Diese hatte für das Grundstück eine genehmigte Bauplanung für die Errichtung eines Mietwohnhauses erstellen lassen und der B-GmbH die Option zur Bebauung der Grundstücke auf der Grundlage der von der B-GmbH durchgeführten Kalkulation des Gesamtaufwandes eingeräumt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 12
KAAAB-38912

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