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BFH Urteil v. - II R 94/94

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Vereinsmitglieder sind die rechtlich selbständigen Landesverbände als eingetragene Vereine. Auf der unteren Organisationsstufe sind -- als nicht eingetragene Vereine -- die Ortsverbände angesiedelt. Die Vereinsaufgaben werden im wesentlichen von den Landes- und Ortsverbänden wahrgenommen. Sie erstrecken sich auf Erste- Hilfe- Leistungen, Rettungsdienst, Kranken- und Behindertentransport, Katastrophenschutz im In- und Ausland, Gesundheitsfürsorge, Unterhaltung von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Altenheimen, Soziale Dienste, Jugendarbeit und ähnliche Aktivitäten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 150
WAAAB-38934

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