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BFH Urteil v. - I R 37/96

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind im Inland ansässige Eheleute, die in den Streitjahren 1989 und 1990 zusammenveranlagt wurden. Der Kläger war in den Streitjahren als Kapitän bei der S angestellt. Die S, deren Weisungen der Kläger nach wie vor unterlag, setzte den Kläger auf verschiedenen Seeschiffen ein, die in internationalen Gewässern fuhren. Soweit streitbefangen, handelte es sich dabei um das MS C, das unter liberianischer Flagge fuhr, und um das MS B, das die philippinische Flagge führte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 666
BFH/NV 1997 S. 666 Nr. -1
KAAAB-38951

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