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BFH Urteil v. - I R 43/96

Gesellschafter der 1985 gegründeten Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, waren B zu 60 % und W zu 40 %. Beide Gesellschafter waren zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern bestellt. Mit Vertrag vom 30. März 1988 erwarb W rückwirkend zum 31. Dezember 1987 sämtliche Anteile der Klägerin.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 806
BFH/NV 1997 S. 806 Nr. -1
YAAAB-38955

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