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BFH Beschluss v. - IV R 85/96

Da die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) für das Streitjahr 1993 keine Steuererklärungen abgegeben hatte, schätzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) die Besteuerungsgrundlagen und erließ einen entsprechenden Gewinnfeststellungsbescheid.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 791
BFH/NV 1997 S. 791 Nr. -1
NAAAB-39037

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