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BFH Urteil v. - IX R 24/96

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. 1990 erwarb die Klägerin ein bebautes Grundstück. 1992 baute sie das vom Voreigentümer als Fitneßcenter genutzte Gebäude zu einem Asylantenwohnheim um.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 155
KAAAB-39064

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