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BFH Beschluss v. - V B 152/96

Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) war von 1988 bis 1992 im Dienst einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (im folgenden: Körperschaft). In den Streitjahren (1988 bis 1994) erhielt er Vergütungen für das Halten von Vorträgen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 357
DAAAB-39117

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