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BFH Beschluss v. - V B 20/97

Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) erwarb im Jahre 1991 ein bebautes Grundstück in X für 21 Mio. DM, das im Streitjahr (1993) zu 81 v. H. steuerpflichtig vermietet war. Das Grundstück sollte für ... DM (netto) umfassend umgebaut und restauriert und anschließend steuerpflichtig vermietet werden. Der damit beauftragte Generalunternehmer ... stellte mit Rechnung vom 14. Dezember 1993 die bis dahin erbrachten Planungsleistungen mit ... DM nebst ... DM Umsatzsteuer in Rechnung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 912
BFH/NV 1997 S. 912 Nr. -1
GAAAB-39129

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