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BFH Beschluss v. - VII B 201/96

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) wird von dem beklagten Hauptzollamt (HZA) als weiterer Schuldner für auf insgesamt X Stangen zu je 200 Stück Zigaretten ruhenden Eingangsabgaben in Höhe von ... DM in Anspruch genommen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 610
BFH/NV 1997 S. 610 Nr. -1
FAAAB-39219

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