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BFH Beschluss v. - VII B 23/97

Das beklagte Finanzamt (FA) hat den Antragsteller, Beschwerdeführer und Kläger (Kläger) als ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen nicht abgeführter Lohnsteuer und Umsatzsteuer als Haftungsschuldner in Anspruch genommen. Dem Antrag des Klägers, ihm Prozeßkostenhilfe (PKH) für seine Klage gegen die Haftungsbescheide i. d. F. der Einspruchsentscheidungen zu bewilligen, hat das Finanzgericht (FG) wegen nicht hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 641
BFH/NV 1997 S. 641 Nr. -1
FAAAB-39232

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