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BFH Beschluss v. - VIII B 45/96

Streitig ist die Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) als Einnahme des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 857
BFH/NV 1997 S. 857 Nr. -1
QAAAB-39289

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