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BFH Beschluss v. - VIII B 55/96

Die Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) sind Eheleute; sie waren in den Streitjahren 1988 und 1989 je zur Hälfte Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Kläger sind ferner je zur Hälfte am Stammkapital der von ihnen in 1976 gegründeten X-GmbH (GmbH) beteiligt. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der GmbH ist der Kläger.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 282
HAAAB-39292

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