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BFH Urteil v. - VIII R 39/94

Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1) betreibt ein Restaurant. Mit Vertrag vom 28. Januar 1983 beteiligte sich die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), mit einer Einlage von 30 000 DM als atypisch stille Gesellschafterin am Unternehmen der Klägerin zu 1.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1078
StBp. 2010 S. 179 Nr. 6
EAAAB-39322

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