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BFH Urteil v. - VI R 104/97

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Professor der Rechtswissenschaften, seine Ehefrau arbeitet als selbständige Redakteurin. Sie wohnen in A. Zum 1. März 1994 wechselte der Kläger von der Universität in A an die Universität in B. Dort wohnte er zunächst im Gästehaus der Universität; am 1. Mai 1994 bezog er ein Zwei-Zimmer-Appartement.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 696
DAAAB-39412

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