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BFH Beschluss v. - X B 8/97

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wegen Gewinnfeststellung 1985 bis 1988 abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Hiergegen erhob der Kläger durch die von ihm bevollmächtigte X Steuerberatungsgesellschaft mbH als Prozeßbevollmächtigte mit Schriftsatz vom 10. November 1996 Nichtzulassungsbeschwerde, der das FG nicht abgeholfen hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 517
BFH/NV 1997 S. 517 Nr. -1
YAAAB-39564

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