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BFH Beschluss v. - XI B 174/96

Das Finanzgericht (FG) hat den Antrag des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller), ihm für seine Klage in Sachen Einkommensteuer 1983 Prozeßkostenhilfe (PKH) zu bewilligen, mangels hinreichender Erfolgsaussicht der Klage abgelehnt. Zur Begründung hat es sich auf seinen Aussetzungsbeschluß in Sachen Einkommensteuer 1983 bezogen, wonach das Klagebegehren des Antragstellers bei summarischer Prüfung des Sach- und Rechtsstandes keine Erfolgsaussichten habe.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 17
WAAAB-39582

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