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BFH Beschluss v. - XI B 192/96

Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) hatte mit Schriftsatz vom 23. Juli 1992 Klage wegen Erlaß von Säumniszuschlägen erhoben. In der mündlichen Verhandlung am 11. April 1996 hatte sie dem Finanzgericht (FG) einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe (PKH) vom 10. April 1996 und eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 895
BFH/NV 1997 S. 895 Nr. -1
OAAAB-39589

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