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BFH Beschluss v. - XI S 9/97

Die Kläger und Antragsteller (Antragsteller) haben als (in den Streitjahren zusammenveranlagte) Eheleute Klage wegen abweichender Festsetzung von Einkommensteuer 1993 aus Billigkeitsgründen bzw. Erlaß von Einkommensteuer 1992 erhoben, die das Finanzgericht (FG) abgewiesen hat. "Zum Zwecke der zulassungsfreien Revision" gegen diese Entscheidung begehren die Antragsteller Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 79
KAAAB-39628

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