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BFH Urteil v. - X R 21/94

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, hatten für das Streitjahr 1990 trotz wiederholter Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben. Daraufhin hatte sie der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) mit Bescheid vom 6. Mai 1992 im Wege der Schätzung zur Einkommensteuer herangezogen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 547
BFH/NV 1997 S. 547 Nr. -1
KAAAB-39641

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