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BFH Beschluss v. - X R 78/97

Das Finanzgericht (FG) hat gegenüber der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die auch in der ersten Instanz durch ihren jetzigen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, wegen Einkommensteuer 1987 und 1988 ein klageabweisendes, mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung versehenes Urteil erlassen und auf entsprechende Beschwerde hin für das Streitjahr 1987 die Revision zugelassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 711
CAAAB-39648

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