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BFH Beschluss v. - III B 219/96

I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hat gegen die im Schätzungswege festgesetzte Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für 1990 und 1991 Klage erhoben und dafür die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) beantragt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1122
RAAAB-39695

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