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BFH Urteil v. - III R 31/97

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war vom 1. Oktober 1987 bis zum 31. Dezember 1988 als Beamter ohne Dienstbezüge beurlaubt. Im März 1988 gewährte er einem Bekannten ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 40 000 DM. Das Darlehen wurde in bar ausgezahlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 732
AAAAB-39708

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