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BFH Urteil v. - II R 21/96

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt durch notariell beurkundeten Vertrag vom 11. Oktober 1978 von ihrem Vater zwei in einem Gebäude übereinander gelegene, gegeneinander abgeschlossene Eigentumswohnungen übertragen. Die größere der beiden Wohnungen wurde im Jahre 1979, die kleinere im Jahr 1980 bezugsfertig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1189
JAAAB-39718

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