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BFH Urteil v. - II R 48/95

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die ein Gas- und Wasserversorgungsunternehmen betreibt. Nach einer Außenprüfung hatte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) Änderungsbescheide zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für die Stichtage 1. Januar 1984 bis 1. Januar 1988 erlassen. Den hiergegen eingelegten Einsprüchen gab das FA teilweise statt und setzte die Einheitswerte des Betriebsvermögens zu den streitbefangenen Stichtagen wie folgt fest: ...

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1069
OAAAB-39725

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