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BFH Beschluss v. - IV B 45/96

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist Koch und war lange Jahre im Bereich der Lebensmittelforschung tätig. Er ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma A-GmbH. Durch Gesellschafterbeschluß wurde ihm gestattet, im eigenen Namen Rezepturen zu entwickeln und diese auf eigene Rechnung zu verwerten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 956
KAAAB-39761

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